LG Hamburg und Links – was habt ihr denn geraucht?

Visits: 306

Das LG Hamburg hat entschieden, dass Links setzen eine extrem überzogene und unmögliche Verantwortung birgt. Ein Urheber eines Bildes wurde um seine Rechte gebracht, indem jemand sein Bild unter Misachtung der Lizenz veröffentlicht hat.

Schlimm genug, und der Veröffentlichende soll und mag zur Rechenschaft gezogen werden. Allerdings hat nun jemand anderes einen Link auf die Webseite desjenigen gesetzt, der wiederum das Urheberrecht verletzt hat. Nun möchte das LG Hamburg, dass der Link setzende für die Urheberrechtsverletzung zur Rechenschaft gezogen wird.

Es ist kein einfacher Fall, wo der Link auf offensichtlich rechtswidrige Inhalte zeigt, sondern auf Inhalte, die auf einen ersten, und auch zweiten Blick dem Recht nicht widersprechen. Erst auf genaues, sehr intensives Hinsehen wird klar, dass das Bild nicht im Einklang mit dem Willen des Urhebers veröffentlicht wurde. Das LG Hamburg allerdings sieht darin einen Verstoß, dass jemand auf dieses – erst nach intensiver Prüfung nicht korrekt veröffentlichte Bild einen Link setzt. Es fordert letzlich, dass jeder, der einen Link setzt, sich intensiv mit den Urheberrechten eines Inhalts auseinander setzt, den man nicht selbst zu verantworten hat.

Ich verstehe und begrüße durchaus, dass man mit dem Hinweis auf offenbar illegale Inhalte (halt nicht eigene) durchaus eine Verantwortung übernimmt. Nicht jedoch, wenn man per Link auf etwas verweist, was nicht allgemein gültig Rechtsnoren widerspricht. Das LG Hamburg jedoch postuliert, dass die Prüfungspflicht fremder Inhalte soweit geht, dass man sich letztlich von dem Anbieter rechtsverbindlich bestätigen lassen muss, dass der Inhalt, auf den man verlinkt, bar jeder Rechtsverletzung ist.

Das ist ein voller und sinnloser Angriff auf das gesamte Konzept des WWW. Ich garantiere, dass es auf Facebook Inhalte gibt, die dem deutschen Recht, insbesondere dem Urheberrecht widersprechen. Somit darf ich überhaupt nicht auf Facebook verlinken (was ich sowieso nicht tue, aber das hat ganz andere Gründe). Aber ich übernehme für einen Link auf eine Seite mit scheinbar nicht illegalen Inhalten dann also die Verantwortung für alle Rechtsverstöße, die möglicherweise auf dieser Seite erfolgen? Ist ein Link auf eine Wikipedia-Seite automatisch gleichbedeutend damit, dass ich mir alle potentiellen Urheberrechtsverstöße zu eigen mache?

Liebes LG Hamburg, ich frage hiermit höflich: was habt ihr denn da geraucht? Welcher Ego-Trip hat Euch dazu gebracht, die gesamte Funktionalität des World Wide Web unter das deutsche Urheberrecht zu stellen? Verursacher einer Urheberrechtsverletzung sind klar zu belangen, Helfer im Sinne von Links zu offensichtlichen Rechtsverstößen dürfen sich auch nicht mit Unwissenheit schützen, aber eine Prüfpflicht, die so manchen promovierten Anwalt vor unlösbare Probleme stellen können, dürfen schlicht nicht normalen Personen auferlegt werden.

Schämt euch!

Rechte von Fotografen

Visits: 389

Es ist immer wieder interessant, was Leute glauben, was beim Fotografieren erlaubt bzw. verboten ist. Besonders mag ich es ja, wenn Leute, die sich regelwidrig verhalten, mich dafür anzeigen wollen, wenn ich sie dabei fotografiere. Auch wenn ich selber dagegen bin, dass ich in der Öffentlichkeit fotografiert werde: das ist legal. Veröffentlichen allerdings – ohne meine Einwilligung – ist illegal. Aber im eigenen Land fühlt man sich im Allgemeinen recht informiert über Rechtslagen, in anderen Ländern kann es aber völlig anders aussehen. Deshalb war ich sehr froh, als ich diesen Artikel über Großbritannien gefunden hatte.

Darf ein Geheimdienst töten?

Visits: 609

Einer ZDF-Umfrage nach ist ein großer Teil unserer Bevölkerung der Meinung, Geheimdienste sollten zur Gefahrenabwehr töten dürfen. Dazu meine Meinung:

Haben wir es wirklich nicht geschafft, unseren Mitbürgern die Wichtigkeit von der Unversehrtheit des Menschen klar zu machen? Ist der Glaube an die Notwendigkeit von verdeckter Justiz wirklich so groß in unserem Land? Sind wir wirklich bereit, die Macht über Leben und Tod an eine Organisation zu geben, die wir Bürger nicht kontrollieren können und dürfen?

Mir macht dieses Umfrageergebnis Angst. Auch wenn man unterstellt, dass die Ergebnisse bei geänderter Fragestellung leicht anders ausgefallen wären, erschreckt mich diese Bereitschaft. Unser Recht sieht vor, dass jeder gewisse Rechte hat.

Das Leben ist das höchste Gut, dass wir Menschen haben. Mein eigenes Leben für etwas aufs Spiel zu setzen liegt noch in meinem Entscheidungsbereich, das Leben eines anderen Menschen zu opfern oder auch nur zu gefährden, darf nicht zur Disposition stehen.

Und jeder, dem überhaupt Rechte eingeschränkt werden sollen (Tod halte ich für eine extreme Einschränkung des Rechts auf Leben), hat das Recht, dass dies in einem fairen Verfahren geschieht. Wenn es vielleicht nicht immer fair in den Augen des allgemeinen Gerechtigkeitsempfindens abläuft, so ist zumindest eine öffentliche Überprüfung des Verfahrens möglich.

Nicht jedoch bei Geheimdiensten. Dies ist schon im Begriff ziemlich klar dargestellt, es ist ein geheimer, kein öffentlicher Dienst. Somit sind die Aktivitäten nicht öffentlich erfahrbar und damit auch nicht von den Bürgern beurteilbar. Alle Macht geht vom Volke aus, und somit sind wir, das Volk, in der Gemeinschaft diejenigen, die die Macht im Staate haben. Wir haben in unserem Gesellschaftsvertrag die Ausübung dieser Macht in relativ wenige Hände gelegt, damit wir uns nicht täglich mit politischen und Verwaltungsfragen auseinander setzen müssen. Aber dieser Vertrag sieht auch vor, dass wir die Arbeit überprüfen können, denn die Staatsdiener sind unsere Angestellten.

Leicht anders sieht es mit Geheimdiensten aus. Ich persönlich halte es schon für schwierig, dass es überhaupt öffentlich bezahlte Stellen geben kann, die mir als Bürger nicht Rechenschaft schuldig sind. Aber diesen unkontrollierbaren Organisationen noch eine Legitimierung für Morde geben zu wollen, lässt mich stark daran zweifeln, ob Demokratie hierzulande wirklich funktioniert.

Es gibt hier also Bürger in diesem Land, die dieses höchste Gut in die Hände einer Organisation legen wollen, die nicht von ihren Auftraggebern kontrolliert werden kann. In die Hände von Organisationen, die in der Vergangenheit eklatant ihre Unfähigkeiten bewiesen haben. Muss ich an die nicht vorhandenen Massenvernichtungswaffen im Irak erinnern? Muss ich an die Beihilfe zum Mord durch den Verfassungsschutz erinnern? Muss ich an Gestapo und Stasi erinnern?

Mir wird wirklich elend, wenn ich mir nur ausmale, welche ein Verständnis von Recht und Gesetz hier offensichtlich wird. In einem Land, dass behauptet, auf christlichen Moralvorstellungen zu basieren.

Natürlich kommen dann wieder die Argumente, dass man abwägen muss, ob die Sicherheit der Allgemeinheit es nicht doch erforderlich macht, dass der ein oder andere “Gefährder” umgebracht wird.

Nein. Einfach und aus tiefster Überzeugung heraus: NEIN! Wenn die Rechte einzelner eingeschränkt werden, mit der fadenscheinigen Begründung, dass dies dem Wohle der Mehrheit dient, verlassen wir den Kern unserer Verfassung. Wir verlassen den Gedanken der Gleichheit der Menschen. Die (Schein-)Sicherheit, die wir uns mit so einer Klassifizierung erkaufen, ist etwas, auf das jeder denkende Mensch verzichten muss. Die Tötung eines Menschen ohne dessen Einverständnis ist ein Mord, etwas, das ein Staat, der unsere Interessen vertreten soll, sich nicht leisten darf. Wenn wir als Gesellschaft so etwas billigend in Kauf nehmen, machen wir alle uns mitschuldig. Und ich möchte kein Mörder sein, auch nicht indirekt.

Ick kann jar nich soville fressen, wie ick kotzen möchte.

Im Namen des Volks ist kein öffentliches Interesse

Visits: 926

Wie im Lawblog zu lesen ist, gibt es Gebühren, wenn jemand Urteile veröffentlichen will. Und dabei sind sie auch nicht gerade niedrig. 12,50 Euro soll es kosten, wenn frei zugängliche Datenbanken ein Urteil veröffentlichen wollen. Also denjenigen zugänglich machen möchten, die die ganze Show bezahlen.
Urteile, speziell natürlich solche, die von den höheren Instanzen gefällt werden, geben uns, den Bürgern, praktischen Anhalt für das Leben in diesem verrechtlichten Staat. Diese Urteile sind übrigens frei von Urheberrechtsansprüchen, dennoch ist der Zugang versperrt, insbesondere denen, die den Schutz des Staates am nötigsten haben: diejenigen, die finanziell schlecht gestellt sind.

Mir wird regelmäßig schlecht, wenn ich als deutscher Bürger feststellen muss, dass ich nicht jederzeit kostenfrei recherchieren kann, wie das Recht in meinem Vaterland ausgelegt wird. Wer in meinem (des Volkes) Namen spricht, der gehört auch gehört. Wer Barrieren zwischen mir und diesemjenigen aufbaut, dem unterstelle ich, dass es etwas zu vertuschen gibt.