LG Hamburg und Links – was habt ihr denn geraucht?

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Das LG Hamburg hat entschieden, dass Links setzen eine extrem überzogene und unmögliche Verantwortung birgt. Ein Urheber eines Bildes wurde um seine Rechte gebracht, indem jemand sein Bild unter Misachtung der Lizenz veröffentlicht hat.

Schlimm genug, und der Veröffentlichende soll und mag zur Rechenschaft gezogen werden. Allerdings hat nun jemand anderes einen Link auf die Webseite desjenigen gesetzt, der wiederum das Urheberrecht verletzt hat. Nun möchte das LG Hamburg, dass der Link setzende für die Urheberrechtsverletzung zur Rechenschaft gezogen wird.

Es ist kein einfacher Fall, wo der Link auf offensichtlich rechtswidrige Inhalte zeigt, sondern auf Inhalte, die auf einen ersten, und auch zweiten Blick dem Recht nicht widersprechen. Erst auf genaues, sehr intensives Hinsehen wird klar, dass das Bild nicht im Einklang mit dem Willen des Urhebers veröffentlicht wurde. Das LG Hamburg allerdings sieht darin einen Verstoß, dass jemand auf dieses – erst nach intensiver Prüfung nicht korrekt veröffentlichte Bild einen Link setzt. Es fordert letzlich, dass jeder, der einen Link setzt, sich intensiv mit den Urheberrechten eines Inhalts auseinander setzt, den man nicht selbst zu verantworten hat.

Ich verstehe und begrüße durchaus, dass man mit dem Hinweis auf offenbar illegale Inhalte (halt nicht eigene) durchaus eine Verantwortung übernimmt. Nicht jedoch, wenn man per Link auf etwas verweist, was nicht allgemein gültig Rechtsnoren widerspricht. Das LG Hamburg jedoch postuliert, dass die Prüfungspflicht fremder Inhalte soweit geht, dass man sich letztlich von dem Anbieter rechtsverbindlich bestätigen lassen muss, dass der Inhalt, auf den man verlinkt, bar jeder Rechtsverletzung ist.

Das ist ein voller und sinnloser Angriff auf das gesamte Konzept des WWW. Ich garantiere, dass es auf Facebook Inhalte gibt, die dem deutschen Recht, insbesondere dem Urheberrecht widersprechen. Somit darf ich überhaupt nicht auf Facebook verlinken (was ich sowieso nicht tue, aber das hat ganz andere Gründe). Aber ich übernehme für einen Link auf eine Seite mit scheinbar nicht illegalen Inhalten dann also die Verantwortung für alle Rechtsverstöße, die möglicherweise auf dieser Seite erfolgen? Ist ein Link auf eine Wikipedia-Seite automatisch gleichbedeutend damit, dass ich mir alle potentiellen Urheberrechtsverstöße zu eigen mache?

Liebes LG Hamburg, ich frage hiermit höflich: was habt ihr denn da geraucht? Welcher Ego-Trip hat Euch dazu gebracht, die gesamte Funktionalität des World Wide Web unter das deutsche Urheberrecht zu stellen? Verursacher einer Urheberrechtsverletzung sind klar zu belangen, Helfer im Sinne von Links zu offensichtlichen Rechtsverstößen dürfen sich auch nicht mit Unwissenheit schützen, aber eine Prüfpflicht, die so manchen promovierten Anwalt vor unlösbare Probleme stellen können, dürfen schlicht nicht normalen Personen auferlegt werden.

Schämt euch!