Halifax Commons Inn

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Meine Reise nach Nova Scotia war eine 2-wöchige Rundreise, auf der ich in verschiedenen Unterkünften schlief. Ich möchte hier meine Eindrücke schildern, vielleicht um dem ein oder anderen eine Entscheidung für oder gegen einen Schlafplatz zu vereinfachen. Ich bin ein recht pflegeleichter Gast, für mich kommt es darauf an, dass das Preis-/Leistungsverhältnis stimmt, Grundsätzliches wie Sauberkeit und funktionierende Geräte verlange ich schon. Wenn mir im Prospekt etwas versprochen wird, dann will ich auch, dass das geliefert wird.

Das Commons Inn in Halifax, West Street Ecke Agricola Street, ist so ziemlich das günstigste Hotel vor Ort. Für 4 Nächte im Doppelbett musste ich 467$ zahlen, Steuern und Frühstück inbegriffen. Das Hotel besteht aus inzwischen 3 verbundenen Häusern, von denen das an der Agricola Street das neueste ist. Alles macht den Eindruck von umgebauten Wohnhäusern, was für mich einen großen Charme hat. Es gibt 2 Treppenhäuser, die das ganze verschlungen wirken lassen, und mir sehr gut gefallen hat. In meinem Zimmer gab es das Bett, Nachttische, 2 Stühle, einen Tisch, eine Klimaanlage, Mikrowelle und Kühlschrank. Die Möbel waren offensichtlich alt, aber dabei nicht schäbig.

Commons Inn Zimmer

Im Bad war eine Badewannen-/Duschkombination, wobei in der Badewanne Massagedüsen waren. Alles durchaus nett.

Commons Inn Bad

Der Flur vor den Zimmern im 3. Stockwerk:

Commons Inn Flur

Terasse zwischen den Häusern:

Commons Inn Dachterasse

Ausblick aus meinem Zimmer:

Commons Inn Ausblick

Das Frühstück war in Ordnung, einfach aber lecker. Kaffee, Tee, Orangensaft, Toast, Marmelade, Erdnussbutter, Joghurt, Cerealien, Milch, Früchte.

Das Personal war freundlich und hilsbereit. Es gibt für mich da klar das Fazit: was auf der Webseite verprochen wird, das gibt es, mehr darf man nicht erwarten, aber es ist auch nicht weniger. Mir hat es dort sehr gut gefallen.

Wir sind ja so kulant

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Ich hatte ja gar nicht mehr berichtet, wie mein Stromversoger darauf reagiert hat, dass ich meinen selbst errechneten Betrag überwiesen habe.

Zu der Überweisung hatte ich natürlich dann nochmal einen Brief geschickt, in dem ich darum bat, mir bitte die Stellen exakt zu nennen, auf die man sich berief. Zurück kam eigentlich nur, dass das alles doch ganz klar in den AGB geregelt sei, aber immer noch kein Hinweis darauf, wo genau. Ich spekuliere da mal, dass das eben nicht so geregelt ist bzw. sein kann.

Eine Seite lang wurde inhaltslos (nicht) auf mein Schreiben eingegangen, auf der Zweiten dann stand, dass man mir kulanterweise (lach!) den Restbetrag erlassen wolle, mit der Hoffnung, dass damit die Sache zu meiner Zufriedenheit erledigt wäre.

Erledigt: von mir aus, zufrieden: nein.

Behringer Firepower FCA1616, weitere Erforschung

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Ein wenig Zeit konnte ich in das gerät mal investieren. Ich muss dazu etwas redigieren, was ich soeben erst geschrieben hatte. Unter OSX Lion mit USB funktioniert es (bei mir) doch nicht. Das System erkennt zwar das Interface an, aber wenn man dann mal versucht, ein wirklich anliegendes Signal aufzunehmen, kommt entweder nur Stille in Audacity an, oder der Behringer resettet sich regelmäßig bei Aufnahmeversuchen.

Mit ASIO-fähiger Software ist es unter Windows per USB dann doch möglich, alle 8 Kanaäle aufzunehmen, bzw. auf sie auszugeben.

Das Firewire-Problem ist in den Foren schon bekannt: die Dokumentation stinkt einfach. Um zwischen Firewire und USB umzuschalten, muss der Knopf „Digital Select“ gedrückt sein, wenn das Gerät Strom bekommt. Leuchtet bzw. blinkt die LED „USB/FW“ rot, ist der Firewire-Modus an, sonst USB. Das wird natürlich nicht in „Erste Schritte“ erklärt, sondern ist ein Hinweis in der Auflistung der Knöpfe und LEDs…

Mit Firewire war nun OSX bereit, von dem Interface aufzunehmen. Audacity kriegt über alle 8 Kanäle die Daten rein. Soweit so fein, da der Rechner Dual-Boot auf Windows 7 hat, wollte ich dann auch unter Windows das Interface per Firewire ansprechen können. Nach dem Installieren der Treiber aber meldete das Interface Kommunikationsprobleme (die „USB/FW“ LED blinkt, wenn die Verbindung nicht steht, z.B. während der Rechnerboots). Der Gerätemanager listete das FCA1616 aber als voll funktionsfähig. Verschiedenste Versuche wie Neubooten, Runterfahren und allen Strom abschalten, Neuinstallieren der Treiber, brachten kein Ergebnis. Ich startete das Control Panel, das auch der Meinung war, das Gerät wäre korrekt erkannt worden, und sah dann, dass die Samplerate auf „44.1 kHz (unsupported)“ eingestellt war. Über Firewire stehen unter Windows nur 88.2 und 96 kHz zur Verfügung, per USB allerdings 44.1, 48, 88.2 und 96.

Es ist schon etwas seltsam alles

 

Wir machen das so, weil das so ist…

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Mein Stromversorger hat dann doch mal auf meine Rechnungsreklamation reagiert. Auf mein Einschreiben hin bekam ich eine Email:

„Ändern sich die Konditionen Ihres Stroms, z. B. weil Abgaben oder Steuern erhöht werden, nimmt <Stromversorger> eine Schätzung des Zählerstandes zum Termin vor. Dieses in der Energiebranche übliche Verfahren wird anhand von Wichtungskurven vorgenommen, in denen die jahreszeitlichen Schwankungen des Stromverbrauches berücksichtigt sind. Eine Selbstablesung unserer Kunden ist daher nicht erforderlich.“

Das klingt geradezu kundenfreundlich: ich muss da gar nicht ablesen. Niemand muss da ablesen. „Übliches Verfahren“ heißt natürlich übersetzt: „Wir machen das so, weil wir das so machen“. Ich bin mal sehr gespannt, ob mir mein Stromversorger eine für mich nicht überraschende Grundlage für diese Willkür liefern kann. In meiner Branche ist es nämlich üblich, dass ich Forderungen auf Basis des BGB begründe, und nicht einfach irgendetwas annehme. Ich werde jetzt den Betrag überweisen, den ich ausgerechnet habe, und die Reaktion auf mein nächstes Einschreiben abwarten.

Behringer FCA1616 – scheinbar erschienen

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Offensichtlich ist das Firepower FCA1616 erschienen. Heute habe ich zum ersten Mal auf der Produktseite nicht „Coming Soon“ gelesen, sondern „BUY NOW!“. Da bin ich ja sehr gespannt, was es denn im Detail kann. Außer dem Quickstart-Guide und der Brochüre ist auf der Webseite nichts an Dokumentation.

Behringer Firepower FCA 1616 vielleicht tatsächlich bald

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Wie schon hier berichtet, MusicStore bietet den FCA 1616 zur Bestellung an. Inzwischen muss man 239,- € berappen. Aber es scheint so langsam, dass der Liefertermin vom 1.7. realistisch sein könnte.
Bei Behringer werden inzwischen Treiber für das Gerät zum Download angeboten. Die Treiber sind vom 10.6.2013. Mich lässt das hoffen.

Ich bin immer noch der Meinung, dass das ein unschlagbarer Preis ist. Aber auch wenn das Gerät pünktlich kommt, hinterlässt das einen schlechten Beigeschmack. Die NAMM 2012 ist nun etwas her, 1.5 Jahre Vorankündigung ist eine ganz schwache Performance. Natürlich vergeht Zeit zwischen einer Ankündigung und der Marktverfügbarkeit, habe ich doch auf mein A75 Pro4-M 3 Monate warten müssen. Aber über ein Jahr?

Ich bin sicher, dass ich nicht der einzige bin, der in der letzten Zeit durchaus über Alternativen nachgedacht hat. Noch sicherer bin ich mir, dass die, die nicht mehr warten wollten, sich dauerhaft von Behringer verabschiedet haben. Insbesondere die, die keine Antwort auf einem der Support-Kanäle erhalten haben. Lasst es noch einen Monat mehr gewesen sein, und ich hätte der preislich höheren Konkurrenz mein Geld gegeben.

Aber nun gut, jetzt freue ich mich darauf, Anfang Juli mein FCA 1616 zu erhalten. Und wehe, wenn nicht….

Deutsche Annington – Fehler (nur) in der Vergangenheit?

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Update 28.7.2016: Der Laden heisst nicht mehr „Deutsche Annington“, sondern „Vonovia„. Ändert aber nix an ihrer Politik.

Beinahe wäre ich in eine Wohnung der Deutschen Annington gezogen. Ich hatte bereits einen Besichtigungstermin mit 10 Tagen Vorlaufzeit. Der wurde jedoch kurzfristig – am Tag vorher – abgesagt, man hätte fest gestellt, dass der Schlüssel zur Wohnung nicht vorhanden sei. Als ich daraufhin umgehend anrief, um einen neuen Termin zu machen, erzählte man mir, es könnten nur 3 Termine in ihr System eingegeben werden, und die seien schon voll.
Das war im Jahr 2009, und ich danke allen höheren Mächten, dass sie es mir durch diese Seltsamkeiten erspart haben, bei der Deutschen Annington Mieter zu werden. Ich zahle meine Miete jetzt an einen Privatmann und freue mich geradezu über jeden Euro, den ich ihm zahlen darf.

Man sollte annehmen, dass eine Firma, die nach eigenem Bekunden „die größte private Wohnimmobiliengesellschaft im attraktiven deutschen Wohnimmobilienmarkt“ ist, wenigstens in etwa weiß, was sie als Vermieter für Pflichten hat. Leider weit gefehlt. Pacta sunt servanda wird sehr einseitig ausgelegt. Solange der Mieter seine Miete zahlt, wird er im Allgemeinen von der DA nicht behelligt. Alles andere ist diesem Unternehmen auch egal. Geld, Geld und nochmal: Geld. Ob die Wohnung als solche bezeichnet werden darf, oder doch eher als Schimmelzucht, das ist egal. Ob der Hausfrieden massiv durch andere Mieter gestört wird, ist egal. Wenn der Mieter sich beschwert, ist das auch egal, der selbe Formbrief wird auf jede Beschwerde hin versandt. Mindert der Mieter dann die Miete, wird dieser Minderung natürlich ohne Prüfung widersprochen. Zieht sich die Minderung hin, gibt es ein paar halbherzige Aktivitäten, die aber keine Konsequenz haben, nur um zeigen zu können, dass doch etwas unternommen wurde.

Jedoch obliegt es dem Vermieter, die Wohnung und die Wohnumstände in einem vertragsgemäßen Zustand zu halten, fruchtlose Versuche bleiben erfolglose Versuche. Erst wenn der Zustand dem Vertrag entspricht, ist die volle Miete wieder fällig.

Offensichtlich aber sind Aussitzen und Mürbemachen die Taktik dieses Geldmachinstituts. Die notwendigen Konsequenzen aus berechtigten Beschwerden werden so lange nicht gezogen, bis die angeblich offenen Mietforderungen hoch genug sind, um dem Mieter fristlos zu kündigen und eine Räumungsklage anzustrengen. Selbst vor Gericht wird diese Taktik bei behalten. Es wird alles abgestritten. Die DA streitet sogar ab, Briefe erhalten zu haben, auf die Mitarbeiter geantwortet haben, nur um zu „beweisen“, dass die Miete rechtswidrig – da ohne Begründung – gemindert wurde.

In einer Reportage von Report München werden die selben Vorgehensweisen berichtet, Klaus Freiberg, Vorstandsmitglied, behauptet jedoch, man habe nur in der Vergangenheit Fehler gemacht, und die Dinge seien inzwischen geklärt worden. Wie aber auch in dem Bericht erwähnt, ist nichts geklärt.

Ist es Selbstironie, wenn sie schreiben „Das Unternehmen und sein Management sind darin bestrebt, gutes und bezahlbares Wohnen in einem gepflegten und sicheren Umfeld zu ermöglichen“, oder soll die Formulierung an ein Arbeitszeugnis erinnern: „er war stets bemüht…“?

Angst und Armut

Wie also kann eine Firma, die sich weder an die eigenen Mietverträge noch an die Bestimmungen des BGB hält, den Großteil ihrer Objekte vermieten? Wieso wird der Laden nicht ordentlich von Gerichten verurteilt, menschenwürdiges Wohnen zu ermöglichen?

Angst und Geld. Angst vor Verlust der Wohnung, sowie das fehlende Geld, um einen Prozess bis zum Ende zu führen. Die Deutsche Annington hat viele ‚günstige‘ Wohnungen im Angebot und nimmt auch Personen in wirtschaftlich schwierigen Situationen als Mieter. Sie ist somit einer der wenigen Vermieter, die auch Hartz-IV-Empfängern Wohnraum bietet.

Was sich zunächst sozial und löblich anhört, ist ein unsoziales Kalkül.

Diese Personen müssen berechtigterweise Angst vor dem Verlust ihrer Wohnung haben. Nahezu niemand gibt Personen, die nicht gut betucht sind, eine Wohnung. Die Kampagnen der Journaille wegen Mietnomaden haben soviel Angst und Schrecken verbreitet, dass Wenigverdiener oder Arbeitslose keine Chance mehr auf ’normale‘ Mietwohnungen haben. Wer kann es diesen Personen verdenken, dass sie – obwohl völlig im Recht – den Schwanz einziehen und zahlen ohne zu klagen?

Die Deutsche Annington lebt von dieser Angst. Sie überzieht Mieter mit Forderungen, ignoriert Beschwerden und produziert Psychoterror.
Und der Staat hilft dabei, indem im MietRändG vom 1. Mai 2013 faktisch dem Mieter alle Hebel genommen werden. Weiterhin werden Leistungsempfänger bei Mietminderungen von Amts wegen behindert. Wird die Miete gemindert, muss dies dem Leistungsträger mitgeteilt werden, der konsequenterweise das Wohngeld senkt. Stellt sich heraus, dass die Minderung nicht, oder nicht in der Höhe, korrekt war, ist es quasi unmöglich, dieses Geld wieder vom Leistungsträger zu erhalten. Der Leistungsempfänger begibt sich hier auf ganz dünnes Eis, hat nur minimale Verbesserungen zu gewinnen, aber ein hohes Risiko zu tragen.

Es ist verständlich, dass sich unter diesen Umständen nur wenige diesem Stress aussetzen. Und das führt dazu, dass letztlich der Staat ein unmenschliches Wohnen nicht nur billigt, sondern faktisch subventioniert. Von unser aller Geld.

Börsengang

Diese Deutsche Annington, die bereits jetzt den kurzfristigen Gewinn weit über Kundenzufriedenheit stell, die bereits jetzt die Substanz, auf der sie arbeitet, durch Nachlässigkeit zerstört, geht an die Börse.

Bekanntermaßen sind Aktionäre nicht primär daran interessiert, in ein nachhaltiges System zu investieren, sondern in ein lukratives. Je schneller der Gewinn kommt und je höher er ausfällt, desto besser. Es stellt sich nur die Frage, ob und wann der Widerstand so groß wird, dass die Deutsche Annington gezwungen sein wird, die Probleme und Schäden in den Wohnungen zu beheben. An dem Tag wird sich herausstellen, dass die gesamte Kalkulation nicht aufgeht. Wie üblich bei dieser Heuschreckenbewirtschaftung wird das der Tag sein, an dem der dann völlig marode Wohnungsbestand von einem Insolvenzverwalter übernommen wird.

Fazit

Zum Glück erlebe ich das Wohnen bei der Deutschen Annington nur aus zweiter Hand. Das alleine ist aber Grund genug, mir Sorgen um die Wohnungslage in Deutschland zu machen. Niemals Deutsche Annington! Nicht jeder jedoch hat die Möglichkeit, da zu wählen, und DA ist nicht der einzige Laden dieser Art, lediglich der größte und auch unverschämteste.

Ich wünsche mir, dass mehr Mieter ihre Rechte einklagen. Das BGB liefert genügend Anhaltspunkte dazu. Für die, die sich alleine zu schwach fühlen, gibt es noch die Gemeinschaft. Z.B. gibt es Mieter contra Annington. Alleine diese Tatsache ist ein klares Zeichen für die Masse an Misständen.

Fairphone wird produziert werden

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Wenn innerhalb von 30 Tagen 5000 Bestellungen eingehen, soll das Fairphone produziert werden. Erfreulicherweise wurde das Ziel soeben überschritten, und das mit 9 Tagen Restlaufzeit.

Ich freue mich sehr darüber, nicht nur, weil es ein guter Anfang einer unterstützenswerten Idee ist, sondern auch, weil ich dann bald mein Dual-Sim Mobiltelefon haben kann!

Fairphone Vorbestellungen sind offen!

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Fairphone versucht, ein faires Smartphone zu verkaufen. Die technischen Details sind für den Preis von 325 € plus Versand vielversprechend. Für mich das beste Feature ist – neben der konfliktfreien Resourcenbeschaffung – die DualSIM-Fähigkeit. Nur noch ein Telefon für meine 2 Telefonnummern. Natürlich gibt es das auch von anderen, aber hier kommt fast alles zusammen, was ich mir so wünsche. Insbesondere auch die Tatsache, dass das Telefon direkt rootbar ist, der Hersteller also nicht versucht, mich für ewig an sein Betriebssystem zu binden.

Die Macher brauchen 5000 Vorbestellungen, um die Produktion anzufangen, in der ersten Woche gab es bereits fast 2000 Vorbestellungen. Eine davon ist natürlich meine.