Wir sind ja so kulant

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Ich hatte ja gar nicht mehr berichtet, wie mein Stromversoger darauf reagiert hat, dass ich meinen selbst errechneten Betrag überwiesen habe.

Zu der Überweisung hatte ich natürlich dann nochmal einen Brief geschickt, in dem ich darum bat, mir bitte die Stellen exakt zu nennen, auf die man sich berief. Zurück kam eigentlich nur, dass das alles doch ganz klar in den AGB geregelt sei, aber immer noch kein Hinweis darauf, wo genau. Ich spekuliere da mal, dass das eben nicht so geregelt ist bzw. sein kann.

Eine Seite lang wurde inhaltslos (nicht) auf mein Schreiben eingegangen, auf der Zweiten dann stand, dass man mir kulanterweise (lach!) den Restbetrag erlassen wolle, mit der Hoffnung, dass damit die Sache zu meiner Zufriedenheit erledigt wäre.

Erledigt: von mir aus, zufrieden: nein.

Wir machen das so, weil das so ist…

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Mein Stromversorger hat dann doch mal auf meine Rechnungsreklamation reagiert. Auf mein Einschreiben hin bekam ich eine Email:

“Ändern sich die Konditionen Ihres Stroms, z. B. weil Abgaben oder Steuern erhöht werden, nimmt <Stromversorger> eine Schätzung des Zählerstandes zum Termin vor. Dieses in der Energiebranche übliche Verfahren wird anhand von Wichtungskurven vorgenommen, in denen die jahreszeitlichen Schwankungen des Stromverbrauches berücksichtigt sind. Eine Selbstablesung unserer Kunden ist daher nicht erforderlich.”

Das klingt geradezu kundenfreundlich: ich muss da gar nicht ablesen. Niemand muss da ablesen. “Übliches Verfahren” heißt natürlich übersetzt: “Wir machen das so, weil wir das so machen”. Ich bin mal sehr gespannt, ob mir mein Stromversorger eine für mich nicht überraschende Grundlage für diese Willkür liefern kann. In meiner Branche ist es nämlich üblich, dass ich Forderungen auf Basis des BGB begründe, und nicht einfach irgendetwas annehme. Ich werde jetzt den Betrag überweisen, den ich ausgerechnet habe, und die Reaktion auf mein nächstes Einschreiben abwarten.

Strom: Lesen 6, Rechnen 6, setzen

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April ist mein Strommonat. Da schreibt mir mein Anbieter immer vorher, dass ich doch bitte selbst ablesen möge. Sonst muss das ja ein anderer machen… zum selben Preis. Zumindest dachte ich das in den letzten Jahren. Aber meine Bedenken trieben mich dazu, es dann doch mal selbst zu machen.
Laut dem Webportal meines Anbieters hat in den letzten Jahren der Netzbetreiber abgelesen. Immer so um 1700 kWh/Jahr. Dieses Jahr sagt meine Ablesung, ich hätte gut 3400 kWh verbraucht, obwohl mein Lebensstil sich nicht wesentlich gewandelt hat. Da muss ich mich dann doch fragen, wo der Netzbetreiber die alten Zahlen her hat, von meinem Stromzähler jedenfalls nicht. Meiner Ablesung nach hätte ich andernfalls das letzte Jahr über unbemerkt 1,5 Personen mehr hier beherbergt (Siehe Bundesdurchschnitt in Welt.de). Insgesamt, über die Zeit, die ich bei dem Anbieter bin, kann der Gesamtdurchschnitt von 2260 kWh durchaus stimmen. Sollte jemand vom Netzbetreiber wirklich abgelesen haben, dann kann ich nur sagen:
Lesen 6, setzen

Aber weiter, Abrechnung von April 2012 bis April 2013: 3400 kWh. Da ich keine gegenteiligen Beweise habe, muss ich das mal akzeptieren. Nun geht aber mein Anbieter hin, und berechnet von April 2012 bis Dezember 2012 1200 kWh (das sind 36% von 3400 kWh), für Januar 2013 bis April 2013 dann den Rest von 2200 kWh (63%). Zum 1. Januar gab es eine Preiserhöhung. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Wenn ich nachrechne, und dabei denke, dass es von April bis April keine Zwischenpunkte gibt, die sinnvoll sind, muss ich doch jeden Monat gleich behandeln. Das heißt, von April bis Dezember sind 9 Monate, von Januar bis April dann 3. Bei 12 Monaten zählt also jder Monat mit 8,33 %, April 2012 bis Dezember 2012 machen also 75% aus, Januar bis April damit 25%, und nicht 36% und 63%. Damit kann ich nur sagen:
Rechnen 6, setzen

Also schrieb ich meinem Stromanbieter, man möge die Berechnung überdenken, und es nicht wagen, eine überhöhte Nachzahlung zu verlangen. Alle Rechnungen gehören überprüft…